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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen (folgend AGB) gelten für sämtliche Geschäftsvorfälle der ON Group GmbH (nachfolgend On Group) inklusive deren Brands und Marken wie VisuFlip und eduBooster. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeberin/Kundin (nachfolgend Auftraggeberin) und On Group.

Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme des Geschäftsvorfalls durch die Auftraggeberin. Wenn die Auftraggeberin den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin wird hiermit widersprochen. Sie erhalten keine Gültigkeit, es sei denn, dass On Group diese schriftlich anerkannt. Soweit Verträge und Angebote der On Group schriftliche Bestimmungen enthalten, die von diesen AGB abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen AGB vor.

Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung mit der Auftraggeberin auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Geschäftsvorfälle der On Group.

2. Vertragsabschluss

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Offerten/Angebote der On Group während 30 Tagen gültig. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung durch die Auftraggeberin zustande. Aufträge können On Group via E-Mail, Briefpost oder durch persönliche Übergabe zugestellt werden. On Group kann die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen ablehnen und kann die Ausführung eines Auftrages unterbrechen, kürzen oder vorzeitig beenden, wenn die Auftraggeberin die Auftragserfüllung erschwert oder verunmöglicht oder in Zahlungsverzug steht.

3. Leistungen On Group

On Group erbringt ihre Leistungen gemäss den in den vorliegenden Bestimmungen sowie in den Aufträgen und Einzelverträgen vereinbarten Bedingungen. Ihre Vertragspflichten erfüllt sie in kompetenter und sorgfältiger Weise. On Group kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen.

4. Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit

On Group und die Auftraggeberin verpflichten einander zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Geschäftsvorfalls zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung so lange bestehen, als daran ein berechtigtes Interesse besteht.

On Group und die Auftraggeberin sorgen in ihrem jeweiligen Einfluss- und Verantwortungsbereich für Datenschutz und Datensicherheit. On Group erhebt und bearbeitet Personendaten, wie in ihrer Datenschutzerklärung beschrieben, gemäss allfälligen Zusatzvereinbarungen mit der Auftraggeberin und in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und anderen anwendbaren Gesetzen.

Mit dem Bezug von Dienstleistungen der On Group erklären Sie sich einverstanden, dass On Group Ihre Daten wie Personendaten, gebuchte Seminare, Zahlungsmoral etc. für weitergehende Zwecke wie Werbung, Ablehnung von Anmeldungen wegen schlechter Zahlungsmoral etc. verwenden kann. Werbung seitens On Group können Sie jederzeit mündlich oder schriftlich abbestellen.

On Group verpflichtet sich, sämtliche von der Auftraggeberin erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschliesslich für die Durchführung des Geschäftsvorfalls zu verwenden. Gegenteilige Abmachungen bleiben vorbehalten. Die Auftraggeberin kann die anonymisierten Daten aus der Auftragsstudie für weitere Forschungsvorhaben verwenden. Sie kann Dritten Nutzungsrechte an Daten einräumen. On Group kann generelle Erkenntnisse aus den Studien und Projekte weiterverwenden. On Group sorgt dafür, dass Dritte aus der Verwendung des Know-hows nicht auf die Resultate der Studien oder vorherigen Projekten und die Identität der Auftraggeberin schliessen können.

5. Mitwirkung der Auftraggeberin

Sämtliche Fragen der On Group über Angelegenheiten des Unternehmens der Auftraggeberin werden von der Auftraggeberin möglichst vollständig, zutreffend, wahrheitsgetreu und zeitnah beantwortet. On Group wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung für die Erbringung der Dienstleistungen von Bedeutung sein können. On Group wird auch ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informiert, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Bedeutung sein können.

6. Änderungswesen und Abnahme durch Auftraggeberin

Beide Vertragsparteien können jederzeit schriftlich Änderungen vorschlagen. On Group instruiert die Auftraggeberin in jedem Fall über die Auswirkungen auf das Projekt, die Preise und die Termine. Beeinflussen die dafür erforderlichen Abklärungen den Projektablauf erheblich, informiert On Group die Auftraggeberin über die Dauer und die Kosten einer detaillierten Abklärung, die vorläufige Einschätzung der Realisierbarkeit und die Konsequenzen. Vereinbarte Änderungen sind von beiden Vertragsparteien schriftlich zu bestätigen. Änderungen einer vertraglichen Teilleistung sind nur gültig, wenn dies schriftlich, durch Anpassung oder Ergänzung des Vertrages und/oder gegebenenfalls der entsprechenden Anhänge, vereinbart wird. Solange keine schriftliche Einigung zustande kommt, läuft das Projekt unverändert weiter.

Von der On Group gelieferte Ergebnisse und Berichte werden von der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von zehn Tagen abgenommen. Erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden der On Group unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Äussert sich die Auftraggeberin innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen.

7. Leistungshindernisse, Verzug und Unmöglichkeit

On Group kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Abgaben Fixtermine vereinbart sind und On Group die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat On Group etwa einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehene Mitarbeiterin oder Mitarbeiter, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen On Group mittelbar oder unmittelbar betroffen ist. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist On Group berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse die Leistung dauerhaft unmöglich, so wird On Group von ihren Vertragspflichten frei.

8. Aufbewahrungspflicht und Haftung

On Group ist verpflichtet, projektspezifische Unterlagen während zwei Jahren nach Projektabschluss aufzubewahren. Längere Fristen müssen ausdrücklich vereinbart werden.

Wenn und soweit etwaige Fehler aus der Erbringung der Dienstleistungen darauf beruhen, dass die Auftraggeberin Mitwirkungsobliegenheiten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von der On Group ausgeschlossen. Ein aus der Dienstleistungserbringung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von der On Group nicht garantiert werden. On Group haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet On Group indes nur, sofern eine wesentliche Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9. Copyright Dienstleistungsunterlagen

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, sämtlicher Analyseergebnisse, Beratungsergebnisse oder Projektunterlagen der On Group, oder von Teilen daraus, sind vorbehalten. Die Inhalte dürfen – auch auszugsweise – ohne die schriftliche Zustimmung der On Group nicht reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

10. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

On Group ist berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich im Nachhinein der Auftraggeberin in Rechnung zu stellen, auch, wenn sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum erstreckt. Ist nichts anderes vereinbart, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Ist die Auftraggeberin mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist On Group berechtigt, die Arbeit einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind. Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungsspesen können ohne anderslautende Vereinbarung der Auftraggeberin monatlich separat in Rechnung gestellt.

Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist On Group berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen. On Group ist berechtigt, bei Verzug nebst Verzugszins Inkasso- und Bearbeitungsgebühren zu erheben. Ungerechtfertigte Abzüge werden nebst Verrechnung von Bearbeitungsgebühren nachbelastet. Wenn nichts anderes angeben, verstehen sich alle Beträge exklusive Mehrwertsteuer.

Ausnahmen sind die Dienstleistungen und Produkte, die direkt über einen Webshop der On Group bezogen werden können (Beispiel: visuflip.ch oder edubooster.ch). Hierbei gilt die Zahlung als verbindlich und hat per Vorauskasse zu erfolgen.

11. Annullationsbedingungen

Beratungen, Projekt- und Interim-Management: Beendet die Auftraggeberin ein Projekt vorzeitig, so sind alle bis dahin geleisteten Aufwendungen zuzüglich 50 % der gemäss Auftrag nicht geleisteten Aufwendungen geschuldet.

Firmeninterne Schulungen: Bei Annullation später als 45 Tage vor dem Durchführungsdatum der Schulung werden 50 % und später als 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird der ganze Seminarpreis verrechnet. Bei fehlender Abmeldung wird der ganze Seminarpreis fällig.

12. Organisation Seminare, Seminarplätze und Durchführung

Aus organisatorischen Gründen behält sich On Group vor, Kurse, Workshops oder Klassen (nachfolgend Seminare genannt) zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. Fällt die Trainerin aus, kann On Group einen Wechsel der Trainerin vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.

Um die Seminare unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legt On Group für jedes Seminar eine minimale und eine maximale Anzahl Teilnehmende fest. Die Plätze der Teilnehmenden werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung).

Bei ungenügender Anzahl Teilnehmenden wird das Seminar in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen oder rückerstattet. Bei Unterbestand einer Seminargruppe kann es in Einzelfällen vorkommen, dass das Seminar unter Vorbehalt des Einverständnisses der Kursteilnehmenden durchgeführt, jedoch das Kursgeld entsprechend erhöht oder, wo es sinnvoll ist, die Dauer reduziert wird.

13. Seminarausschluss und Abmeldung

On Group behält sich vor, einzelne oder mehrere Teilnehmende aus einem Seminar begründet auszuschliessen. In folgenden Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, d. h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes: Ausschluss aufgrund Nichtbezahlung des Kursgeldes sowie in schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.).

Eine Abmeldung aus einem Seminar ist mit administrativem Aufwand verbunden. Die Abmeldung vom Seminar hat schriftlich zu erfolgen. Je nach Abmeldezeitpunkt kann Kursgeld ganz oder teilweise erlassen werden.

Beachten Sie folgende Regelung:

Abmeldezeitpunkt Rücktrittgebühr
Bis 45 Kalendertage vor Kursbeginn CHF 100.- Bearbeitungsgebühr
Ab 44 bis 8 Kalendertage vor Kursbeginn 50 % des Kursgeldes
Ab 7 Kalendertage bis einen Tag vor Kursbeginn 80 % des Kursgeldes
Nach dem Kursstart Keine Rückerstattung

 

On Group behält sich vor, Forderungen von Dritten für Übernachtung, Verpflegung, Reise etc. zu verrechnen.

14. Nicht besuchte Seminare

Nicht besuchte Seminare können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet.

15. Teilnahmebestätigung

Nach erfolgtem Besuch von mindestens 80 % des Seminars und auf Wunsch, stellt On Group eine Teilnahmebestätigung aus. Bedingung in beiden Fällen ist allerdings, dass das besuchte Seminare nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

16. Versicherung

Für alle von On Group organisierten Veranstaltungen schliesst On Group jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind daher selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann On Group nicht haftbar gemacht werden.

17. Bild-, Video- und Audio-Aufnahmen

On Group ist berechtigt, in Durchführungsräumen Bild-, Video- und Audio-Aufnahmen zu machen. Werden gemachte Aufnahmen veröffentlicht, holt On Group im Vorfeld das Einverständnis der anwesenden/betroffenen Teilnehmenden ein.

18. Geistiges Eigentum,

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit von On Group geschaffenen Illustrationen, Werke und Ideen (nachfolgend Werke) sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum der On Group.

19. Nutzung und Veränderung von Werken

Die Urheberrechte verbleiben bei der On Group und sind unveräusserlich. On Group überträgt der Auftraggeberin die einfachen Nutzungsrechte der Werke. Die Auftraggeberin erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht der Werke für den geschäftlichen Gebrauch, inklusive Ermächtigung, dieses ganz oder teilweise auf Webseiten, in Newslettern und in den sozialen Medien zu nutzen.

Die Auftraggeberin stimmt zu, dass die Werke zur Eigenvermarktung, auf Webseiten der On Group und auf sämtlichen sozialen Medien verwendet werden dürfen, sofern diese nicht durch einen Geheimhaltungsvertrag (Non Disclosure Agreement) untersagt werden.

Die Auftraggeberin wird darauf hingewiesen, dass alle Werke stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der On Group unterliegen. Reklamationen oder Mängelrügen hinsichtlich des ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen. Hat die Auftraggeberin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung und der technischen Beschaffenheit der Werke gemacht, so sind Reklamationen bezüglich der künstlerischen und technischen Gestaltung ausgeschlossen. On Group hat das Recht auf Werkintegrität und entscheidet folglich über jede Form der Abänderung, Veränderung u. Ä.

20. Honorar- und Preisänderungen

Es gelten jeweils die Honorare und Preise aus den einzelnen Angeboten und Verträgen. Honorar- und Preisänderungen sowie Änderungen in den AGB bleiben vorbehalten.

21. Kündigung und Gerichtsstand

In ausserordentlichen Situationen können beide Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auflösen. Ursachen von ausserordentliche Situationen sind:

  • Erschwerte Leistungserbringung durch On Group
  • Missachtung der Vertraulichkeit
  • Missbrauch der Nutzungsrechte
  • Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen
  • Änderung der juristischen Person On Group
  • direkte, indirekte oder potenzielle Haftungsklage
  • gegenseitig vereinbarte, vorzeitige Auftragsauflösung

Im Falle einer Kündigung hat On Group Anspruch auf Vergütung der von ihr im Kontext des Vertrages bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen sowie die Erstattung aller entstandenen Kosten und Auslagen. Erfolgt eine Kündigung durch die Auftraggeberin zur Unzeit, bleiben weitere Schadensersatzansprüche von der On Group ausdrücklich vorbehalten. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Bei allen Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem erteilten Geschäftsvorfall ergeben, wird schweizerisches Recht angewandt. Gerichtsstand ist Sitz von On Group.

22. Schlussbestimmungen

Falls eine der oben genannten Bedingungen unwirksam ist, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Stattdessen wird eine rechtlich zulässige und wirksame Bedingung anstelle der unwirksamen eingesetzt, um das beabsichtigte Ziel zu erreichen. Dies gilt auch für die Ausfüllung von Lücken.

Bei Fragen wenden Sie sich an On Group.

Stand: 12. August 2023